Testfrequenz ausgeweitet
Liebe Eltern, Liebe Kolleginnen,
das Land Brandenburg hat uns ausreichend Tests zur Verfügung gestellt, um die erweiterte Teststrategie umsetzen zu können.
Ab der kommenden Woche (KW 7) testen Sie Ihr Kind bitte täglich, um den Schutz der in der Schule befindlichen Personen weiter zu erhöhen. Nähere Informationen sowie die neuen Formulare finden Sie unter dem Reiter Selbsttestung.
Nur durch Ihr Engagement und das regelmäßige Testen blieben wir bislang von einem größeren Ausbruch in unserer Einrichtung verschont.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin so gut wie bisher, dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.
Sie bekommen ab dieser Woche, von Ihrer Klassenleitung, nun jeweils ein ganzes Paket mit 5 Tests pro Kind für die folgende Woche mitgegeben.
Anbei die Elterninformation des Ministeriums:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schüler/innen,
ab 10. Februar 2022 kann die Schule nur noch betreten werden, wenn schultäglich eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorgelegt wird (§ 24 der 2. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung).
Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht oder an Prüfungen mit Präsenzpflicht teilnehmen wollen, und die in den Schulen Tätigen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können (§ 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Ungeachtet dessen sind alle Schüler/innen und Beschäftigte in den Schulen, also auch an die Geimpften und Genesenen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, gebeten, die vorhandenen Tests für eine unterrichts- bzw. arbeitstägliche (i.d.R. fünfmal pro Woche) Testung zu nutzen.
Die Selbsttests sollen zu Hause durchgeführt werden, in der Schule nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde. Die Schule stellt Ihnen ein Formular zu Verfügung, mit dem Sie die Durchführung eines Selbsttests mit negativem Ergebnis bescheinigen.
Dafür wurden Selbsttests angeschafft und an die Schule ausgeliefert. Ihnen entstehen aus der Verpflichtung daher keine zusätzlichen Ausgaben.
Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können.